ProRider Team
Reiseschutz
ProRider Card

Allgemeine Reisebedingungen von ProRider Reisen.

1. Anmeldung
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrags auf Grund der Ihnen in unserem Prospekt genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Jeder Reiseteilnehmer hat die Möglichkeit mehrere Personen mit ihm anzumelden. In diesem Falle haftet er auch für die Erfüllung des Vertrages der mit ihm angemeldeten Personen. Dies kann bedeuten, dass nur der Anmelder reisespezifische Informationen erhält, für deren Weitergabe an die vom ihm mitangemeldeten Personen er verantwortlich ist. Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für den Reiseveranstalter unverbindlich. Weiterhin ist der Anmelder für den Empfang der Reiseunterlagen und die fristgerechten Zahlungen verantwortlich.

2. Reisebestätigung und Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines unserer Insolvenzversicherung wird eine Anzahlung von 10%, bei Reisen bei dem dieser Betrag € (Euro) 100,- unterschreitet jedoch mindestens € (Euro) 100,- auf den Gesamtreisepreis fällig. Der Restbetrag muss bis 30 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung auf dem, auf der Reisebestätigung angegebenen Konto eingegangen sein. Bei nicht fristgerechter Zahlung besteht kein Anspruch mehr auf die gebuchte Reise. Hierbei wird eine Bearbeitungspauschale von € (Euro) 25, - fällig, die von der Anzahlung einbehalten wird. Sollte hierbei die Anzahlung noch nicht entrichtet worden sein, wird die Bearbeitungsgebühr von € (Euro) 25,- nachgefordert.

3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Reisen. Sollten diese Leistungen von den Angaben in der Reisebestätigung abweichen sind die Leistungsangaben der Reisebestätigung geltend. Die Kurtaxe ist nicht inbegriffen und bei allen Reisen vor Ort zu entrichten. Nicht in Anspruch genommene Teilleistungen sind nicht erstattungspflichtig. Weitere Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

4. Rücktritt des Reiseteilnehmers
Im Falle des Rücktritts wird eine pauschalierte Entschädigung fällig. Der Rücktritt muß in Schriftform erfolgen. Maßgeblich ist hierbei das Eingangsdatum. Die Entschädigung ergibt sich aus den folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis, unter Berücksichtigung der durch uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben:
. Bis 61Tage vor Reisebeginn: 10%, mindestens € (Euro) 100. -
. Bis 35 Tage vor Reisebeginn: 50%
. Bis 8 Tage vor Reisebeginn: 80%
. Danach oder bei Nichtantritt der Reise: 100%

5. Umbuchung
Eine Umbuchung einer Reise ist bis einen Tag vor einer Fahrt möglich. Hierbei wird eine Umbuchungsgebühr von € (Euro) 25. - fällig. Weiterhin kann jeder Reiseteilnehmer sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn der Reiseveranstalter diesem zustimmt. Hierbei wird eine Bearbeitungsgebühr von € (Euro) 25,- fällig.

6. Haftung
Die Haftung beschränkt sich auf die Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des Landes. Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf das dreifache des Reisepreises beschränkt.

7. Haftungsausschluss
Die Teilnahme am Ski- und Snowboardunterricht und andere Sportkurse sowie an weiteren Gruppenveranstaltungen sind von der Haftung ausgeschlossen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.: Skilifte, Bustransport, Segeln,...). Die Mitnahme von Skiern und Snowboards erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sachbeschädigungen und Diebstahl übernehmen wir keine Haftung.

8. Versicherungen
Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Entsprechende Reiseversicherungen können bei der Reisebuchung beim Veranstalter mitgebucht werden.

9. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

10. Teilnehmer
Es ist jeder, der das 18. Lebensjahr erreicht hat an unseren Fahrten teilnahmeberechtigt. Bei Handlungen des Teilnehmers entgegen des Gruppeninteresses behalten wir uns vor, Teilnehmer ohne Kostenerstattung von der Reise auszuschließen. Alle Folgekosten trägt der Teilnehmer selber.

11. Busanreise
Der Reiseveranstalter bestätigt zunächst den gewünschten Busabfahrtsort gemäß der Reiseausschreibung. Sollte wider Erwarten ein Abfahrtsort aufgrund der Buchungssituation nicht zustande kommen, bietet der Reiseveranstalter den nächstgelegenen Busabfahrtsort an. Eine Umbuchung dieser Art berechtigt nicht zum Reiserücktritt von der gesamten Reise. Dem Reiseteilnehmer steht es jedoch frei, die Anreise selbst zu organisieren. In diesem Falle wird der Busreisepreis zurückerstattet.

12. Foto- und Filmerlaubnis
Während der Reise werden Foto- und Videografen im Auftrag von ProRider Bilder bzw. Videoaufnahmen von Aktivitäten wie z.B. Ausflügen, Kursen, Animationen, Parties, etc. und evtl. vom Reiseteilnehmer fertigen. Mit Abschluss des Reisevertrages ohne schriftlichen Widerspruch gibt der Reiseteilnehmer sein Einverständnis zur Veröffentlichungund weiteren Verwendung ohne jegliche Forderung gegenüber ProRider. Die entstandenen Fotos bzw. Videos können ohne Rücksprache durch ProRider zu Werbezwecken genutz werden. Die Weitergabe des Materials und eine Verwendung durch Dritte ist dabei ausgeschlossen.

13. Absagen der Reise durch den Veranstalter
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die Reise aus zwingenden Gründen wie z.B. Witterungsverhältnisse, höherer Gewalt, Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bis 3 Tage vor Reiseantritt abzusagen oder an einen anderen Zielort mit vergleichbaren Leistungen umzubuchen. Der Reisepreis wird dem Reiseteilnehmer bei einem Totalausfall komplett zurückerstattet.

14. Mitwirkungspflicht
Bei Leistungsstörungen ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den Schaden für den Veranstalter gering zu halten. Störungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, sonst entfällt jeglicher Ersatzanspruch.

15. Gültigkeit
Für Eingabe- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.

16. Unwirksamkeit vorstehender Bedingungen
Erweist sich eine der vorstehenden Bedingungen als unwirksam, so ist hier von die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

17. Gerichtstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Herne.

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